Ohne Standbein in der EU wird der kaufende Betrieb selbst Einführer und trägt Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und die Haftung nach § 4 Abs. 2 ProdHaftG. Für einen Betrieb mit zwei Personen ist das viel. Passender Abnehmer ist deshalb ein Grosshändler oder Importeur mit eigener Einfuhrorganisation.
Popping Boba, Konjac Crystal Boba, Sirupe, Pulver, TK-Saft, TK-Taro, Konserven, loser Tee
Stand 2026-07-25
Mehrere Werke, Jahreskapazität im sechsstelligen Tonnenbereich, eigene Forschung, eigener Rohstoffanbau
Aus dem Katalog übernommen, nicht vor Ort gesehen. Genauere Angaben stünden hier so spezifisch, dass die Firma erkennbar wäre; sie werden mit dem Namen genannt.
Stand 2026-07-25
HACCP, ISO22000, FSSC22000, HALAL inklusive MUI Indonesien, US-FDA-Registrierung, chinesische Bio-Zertifizierung
Stand 2026-07-25
Stand 2026-07-28
Vor jedem weiteren Schritt zu klären: die Farbstoffe der bunten Popping-Boba- und Konjac-Sorten. Das EU-Zusatzstoffrecht ist enger als das chinesische.
Stand 2026-07-28
Stand 2026-07-28
Stand 2026-07-28
Stand 2026-07-28
Der Katalog nennt eine vierstellige Kundenzahl und keinen einzigen Kunden namentlich. Der einzige Europa-Bezug sind Messebesuche.
Stand 2026-07-28
Stand 2026-07-28
Im Katalog stehen nur drei chinesische QR-Codes, kein Name, keine Adresse, keine Mailadresse.
Stand 2026-07-28
Oder direkt: sami@yourdigicards.com
- Du schreibst, welches Produkt du brauchst und in welcher Menge.
- Ich schicke die einseitige Vereinbarung zum Vorgang, meine Vergütung offen beziffert.
- Nach deiner Bestätigung in Textform bekommst du Firmenname, Adresse und Ansprechpartner.